Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12 t und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zum Personentransport verwendet wird.
Eine Kombination aus Prüfungsfahrzeug der Kategorie
D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mindestens 1.25 t,
Geschwindigkeit mindestens 80 km/h. Der Frachtraum muss geschlossen und
mindestens 2 m breit und hoch sein. Das Betriebsgewicht des Anhängers für die
Prüfung muss mindestens 800 kg betragen.
PS: Es kann auch eine Fahrzeugkombination der Kategorie C1E als
Prüfungsfahrzeug eingesetzt werden.
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