Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterklasse C1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg – sofern das Gesamtzugsgewicht 12 t, und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Eine Anhängerprüfung der Kategorie C1E ist erforderlich, sobald der Anhänger ein Gesamtgewicht von 750 kg übersteigt.
Wir bilden Sie auf Ihrer Fahrzeug-Kombination aus oder nach Wunsch mit unserer Fahrzeug-Kombination.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wir beraten Sie gerne.
Die Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge sind verbindlich.
Eine Kombination aus Prüfungsfahrzeug der Kat. C1 und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mindestens 1.25 t, 80 km/h, mindestens 8 m lang. Der Aufbau des Anhängers muss aus einem geschlossenen Körper bestehen und mindestens so breit und hoch sein wie das Zugfahrzeug. Das Betriebsgewicht des Anhängers für die Prüfung muss mindestens 800 kg betragen.
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