Kategorie BE, Personenwagen mit Anhänger über 750 kg

Kategorie
Kategorie BE, Personenwagen mit Anhänger über 750 kg
Beschreibung

Fahrzeugkombination – bestehend aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger –, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fällt.

 

Anforderungen

Wer muss die Anhängerprüfung Kat. BE machen?

Jeder, der nach April 2003 die B-Kat.-Prüfung gemacht hat und BE nicht im Führerausweis eingetragen hat, aufgrund des Übergangsrechts.
Wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges übersteigt,
oder wenn das Gesamtzuggewicht 3,5 t überschreitet (Gesamtzuggewicht = Gesamtgewicht PW plus Gesamtgewicht Anhänger; respektive maximale Anhängelast).
Leichte Sattelschlepper (max. 3.5 t) plus Sattelanhänger.

Merke: Wer bereits C1E, D1E, CE oder DE besitzt, darf BE sowieso fahren.

Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug

PW und Anhänger müssen mindestens 1 t Gesamtgewicht aufweisen, Geschwindigkeit mindestens 80 km/h. Der Anhänger muss geschlossen und mindestens so breit und hoch sein wie das Zugfahrzeug. Das Betriebsgewicht des Anhängers für die Prüfung muss mindestens 800 kg betragen.
Leichter Sattelschlepper mit geschlossenem Auflieger (wie oben).
Eigene Fahrzeugkombination, welche die obigen Vorgaben erfüllt.
Das Zugfahrzeug darf ein Automatik-Getriebe haben.

Merke: Sobald Sie den Lernfahrausweis Kat. BE haben, dürfen Sie alleine in FL und CH mit Anhänger fahren, sofern hinten am Anhänger ein gut sichtbares blaues L-Schild montiert ist. Aber Achtung: Gültigkeit beachten!

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Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug

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