Fahrzeugkombination – bestehend aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger –, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fällt.
Wer muss die Anhängerprüfung Kat. BE machen?
Jeder, der nach April 2003 die B-Kat.-Prüfung gemacht
hat und BE nicht im Führerausweis eingetragen hat, aufgrund des
Übergangsrechts.
Wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges
übersteigt,
oder wenn das Gesamtzuggewicht 3,5 t überschreitet
(Gesamtzuggewicht = Gesamtgewicht PW plus Gesamtgewicht Anhänger; respektive maximale Anhängelast).
Leichte Sattelschlepper (max. 3.5 t) plus Sattelanhänger.
Merke: Wer bereits C1E, D1E, CE oder DE besitzt, darf BE sowieso fahren.
PW und Anhänger müssen mindestens 1 t Gesamtgewicht
aufweisen, Geschwindigkeit mindestens 80 km/h. Der Anhänger muss geschlossen
und mindestens so breit und hoch sein wie das Zugfahrzeug. Das Betriebsgewicht
des Anhängers für die Prüfung muss mindestens 800 kg betragen.
Leichter Sattelschlepper mit geschlossenem Auflieger (wie oben).
Eigene Fahrzeugkombination, welche die obigen Vorgaben erfüllt.
Das Zugfahrzeug darf ein Automatik-Getriebe haben.
Merke: Sobald Sie den Lernfahrausweis Kat. BE haben, dürfen Sie alleine in FL und CH mit Anhänger fahren, sofern hinten am Anhänger ein gut sichtbares blaues L-Schild montiert ist. Aber Achtung: Gültigkeit beachten!
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