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Fahrer-Weiterbildung gemäss CZV (Chauffeurenzulassungsverordnung). Alle reden davon – was ist das überhaupt?
Alle berufsmässigen Chauffeure und Chauffeusen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, auch SchulbusfahrerInnen, KleinbusfahrerInnen, CarfahrerInnen, usw. Kurz gesagt alle, die eine höhere Prüfung abgelegt haben, müssen bis 2014 eine obligatorische Fahrerweiterbildung gemäss CZV besuchen.
Es sind 5 Tage à 7 h Chauffeurenweiterbildung obligatorisch nachzuweisen, sonst entfällt die Berechtigung, gewerbsmässige Fahrten durchführen zu dürfen. CZV anerkannte Kursangebote zur Chauffeurenweiterbildung finden Sie unter: Fahrer Weiterbildung. Das Weiterbildungs-Angebot wird in naher Zukunft laufend erweitert.
Weitere Informationen sowie unser aktuelles Kursangebot finden Sie unter: Fahrer Weiterbildung.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!